Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB sind Bestandteil aller Aufträge an die Schlauss Treuhand GmbH (nachfolgend Treuhänder genannt). Mit seinem Auftrag an die Schlauss Treuhand GmbH bestätigt der Kunde, diese AGB im Einzelnen gelesen, verstanden und vollumfänglich akzeptiert zu haben.
Basis für die Geschäftsbeziehungen
Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall vereinbarten und vom Treuhänder auszuführenden Tätigkeiten. Der Treuhänder kann keine Zusicherungen oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher und rechtlicher Ereignisse oder Folgen gewähren. Er hält einzig eine beratende Funktion inne.
Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.
Für den Treuhänder massgeblich sind grundsätzlich der Auftrag und die vom Kunden darin vorgegebenen Ziele. Dem Treuhänder steht im Rahmen solcher Zielvorgaben ein Ermessensspielraum zu, um die Ziele des Kunden professionell, in hochstehender fachlicher Qualität und in den Schranken der Gesetze und guten Sitten anstreben und erreichen zu können.
Mitwirkung und Auskunftspflicht des Kunden
Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden unaufgefordert und rechtzeitig dem Treuhänder zu übermitteln. Der Treuhänder darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind.
Die überlassenen Unterlagen und Informationen werden vom Treuhänder nicht auf ihre Richtigkeit geprüft.
Digitaler Informationsaustausch
Die Parteien setzen für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen ein. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten abgefangen, gelöscht oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung etc. zu treffen.
Honorar
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen und dem effektiven Zeitaufwand. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Informationen dar. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Auflösung des Vertrages
Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf
den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten
Leistungen durch den Kunden zu vergüten.
Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht.
Unterlagen und Daten
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Treuhänder dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen des Treuhänders sind kostenpflichtig. Der Treuhänder ist zwecks Dokumentation seiner erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.
Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Der Treuhänder stellt sicher, dass er seine Unterlagen und Daten während zehn Jahren aufbewahrt.
Allgemeines
Diese AGB können vom Treuhänder jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.
Die AGB unterstehen schweizerischem Recht.